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Balkonien 2.0 – wie Sie den Balkon dekorieren

Balkonien 2.0 – wie Sie den Balkon dekorieren

Den Südbalkon dekorieren

Ein Balkon mit viel Sonne, was gibt es schöneres? Einen Ostbalkon! Das sagt Ihnen vermutlich jeder Südbalkon-Besitzer, der regelmäßig auf seinem Balkon gegrillt wird. Wenn Sie einen Balkon gestalten, der nach Süden zeigt, verwenden Sie am besten natürliche Farben und Materialien. Eine Sonnenliege aus Holz heizt sich nicht so schnell auf und trocknet durch die viele Sonne schnell wieder. Für längere Haltbarkeit, pflegen Sie Ihre Balkonmöbel mit etwas Holzöl. Wenn es auf Ihrem Balkon extrem heiß ist, empfiehlt sich Olivenholz, denn das mediterrane Material ist sehr hitzebeständig. Ob Schale oder Dekoration, das warme Holz harmoniert auch perfekt mit sonnenliebenden Pflanzen wie Kakteen, Geranien oder Sukkulenten. Wer seinen Balkon dekorieren und gleichzeitig Kräuter anbauen möchte, kann diese zum Beispiel auf einen Tritthocker stellen. So stehen die Pflänzchen nicht direkt in der Sonne, sondern auf dem Boden und sorgen für frischen Duft. Verzichten sollten Sie allerdings auf farbige Möbel, denn die sind von der Sonne schnell ausgeblichen.

Darf ich einen Sonnenschutz am Balkon anbringen?

Ob Mieter oder Wohnungseigentümer, bei Mehrfamilienhäusern darf man nie so wie man will. Speziell, wenn Sie eine Markise anbringen möchten, müssen Sie den Vermieter fragen, denn Sie müssen den Sonnenschutz an der Hauswand befestigen. Gibt es keine baulichen Gründe gegen die Markise und wird das Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt, darf der Vermieter Ihnen den Sonnenschutz nicht verweigern. Angst vor fehlender Ästhetik ist kein Argument, da man eine Markise wieder einziehen kann. Mieter haben das Recht auf ausreichenden Sonnenschutz, der die Nutzung des Balkons erlaubt. Dummerweise muss man dieses Recht meist einklagen. Bei Sonnenschirmen müssen Sie keine Erlaubnis einholen! Sie dürfen aber nicht über den Balkon hinausragen oder den Balkon des Nachbarn beschatten.

Balkon dekorieren auf Ost- und Westseite

Diese Balkone werden meistens zum Frühstücken oder Abendessen benutzt, sodass ein kleines Tischchen nicht fehlen darf. Bei sehr kleinen Balkonen empfiehlt sich ein Beistelltisch oder die mobile Kombination aus Hocker und Holztablett. So können Sie die Essgelegenheit schnell gegen eine Liege tauschen. Nutzen Sie bei Holzmöbeln am besten Eiche oder Fichte, denn diese sind auch unbehandelt wetterfest. Schließlich ist auf einem Ost- oder Westbalkon nur zu einer Tageshälfte Licht vorhanden wodurch Holzmöbel nicht so schnell trocknen. Wenn Sie den Balkon mit Pflanzen dekorieren, wählen Sie für Osten zum Beispiel Margeriten, Petunien oder Geranien. Diese vertragen auch Halbschatten. Beim Westbalkon können Sie die gleichen Pflanzen verwenden, müssen aber damit rechnen, dass Hitze ein größeres Problem wird. Denn zur aufgestauten Wärme des Tages, kommt abends noch direktes Sonnenlicht. Zum Abendlicht passen schöne Farben, sodass Sie Sitzgelegenheiten mit bunten Wohndecken oder Kissen dekorieren können. Auch Flaschen mit Lichterketten sind die perfekte Deko für den Balkon.

Der Nordbalkon und die Wetterseite

Ein Balkon zum Norden hin ist besser als kein Balkon. Hier bekommen Sie keine direkte Sonne und müssen darum selbst für gute Stimmung sorgen! Darum eignen sich farbige Möbel, bunte Kissen und bemalte Accessoires. Trist wirkende Holzdeko können Sie mit buntem Lack schnell ein neues Image verpassen. Wenn Sie den Balkon dekorieren und dieser zur Nordseite hinausgeht, müssen die Möbel wetterfest sein. Durch die fehlende Sonne trocknen Sie nämlich nur sehr langsam. Pflanzen bekommen nur indirektes Licht, darum greifen Sie am besten zu Schattenpflanzen wie: Farne, Fuchsien, Glockenblume oder Buchsbaum. Natürlich müssen alle Pflanzen und Dekoartikel so angebracht werden, dass sie nicht herunterfallen können. Wenn bei Sturm etwas herab fällt, haftet der Bewohner der Wohnung, zu der der Balkon gehört. Noch ein Wort zum Sicht- und Windschutz! Vermieter haben tatsächlich das Recht, ein einheitliches Erscheinungsbild des Hauses zu fordern. Das gilt auch für den Sichtschutz am Balkon, der schließlich permanent zu sehen ist. Generell verbieten darf der Vermieter den Sichtschutz nicht, denn Sie haben ein Recht auf Privatsphäre. Werfen Sie am besten einen Blick auf die Balkone der Nachbarn. Wenn hier keine Einheitlichkeit herrscht, scheint der Vermieter keinen großen Wert darauf zu legen. Viel Spaß auf Balkonien wünscht, Ihr NATUREHOME-Team

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